Forum-Gewerberecht
» Feiertagsgesetz «
[quote][i]Original von Gewerbemäusle[/i]
Wie soll ich denn meinen Disko-Betreibern klarmachen, dass Freitag Nacht bis 5 getanzt werden darf - am Samstag aber ab 3 Uhr Tanzverbot herrscht?
Bin gespannt auf Lösungsvorschläge.[/quote]
meine Lösung sieht einfachst so aus, dass ich es nicht als meine Aufgabe empfinde, Disko-Betreibern das Gesetz zu begründen. Wenn der Gesetzgeber die Wertung getroffen hat, dass die Sonntagsruhe dem unbedingten Bedürfnis, auch nach 3 Uhr noch tanzen zu müssen, überwiegt, ist eigentlich alles gesprochen.
Selbst wenn ich gewillt wäre, Ausnahmen zuzulassen, müsste ich einen besonderen Ausnahmefall gem. § 12 Abs.1 FTG anerkennen. Da gem. Abs.3 die Kirchen anzuhören sind, hätte ich Probleme, wenn ich von dort gefragt würde, worin ich denn einen besonderen Grund sehe. Und zwar zunächst mit meiner Erklärungsnot, und anschließend mit dem Fegefeuer
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Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger
Gepostet am 16.03.2010 um 07:19 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
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