Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Hi,

um die Frage, ob ein Gewerbe im Sinne der GewO vorliegt, beantworten zu können, erfordert das Gewerberecht, dass wir eine Gesamtbetrachtung anstellen. In der Tat kann die Gewinnerzielungsabsicht hierbei nur eine Komponente sein. Die eigentliche Tätigkeit des Einspeisens ist dabei eine ausgesprochen extensive und zudem nicht wahrnehmbar. Es wird nicht geworben und eine Außenwirkung entfaltet die Tätigkeit auch nicht.

Nur:
Diese Gesamtbetrachtung führt zu keinem anderen Ergebnis, als dem, das hier bisher mehrheitlich und mit Verweis auf andere Veröffentlichungen vertreten wurde. Photovoltaikanlagenbetrieb ist kein Gewerbe.

Ich pflichte @Taron-Arnsberg bei.

Gruß
   



Gepostet am 15.03.2010 um 12:11 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=45193#post45193


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