Forum-Gewerberecht

» Feiertagsgesetz «

Wir machen eine Ausnahme vom Tanzverbot. Bekommen wir wenigstens noch ein paar Euro an Gebühren, nachdem uns die Sperrzeitverkürzungen genommen wurden. Kontrollen gibts an den stillen Feiertagen.



Gepostet am 15.03.2010 um 11:13 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
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