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[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo Dieter,
hallo Rudi,

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Was ist, wenn die die CRC32 alle auf dem Automaten vorhandenen ( egal ob freigeschaltet oder nicht)
Spiele "erfasst" ,- würde Eure Theorie dann nicht bedeuten, dass die Punktbuchhaltung mit Einsatz und Gewinn gar nicht in den "Spielmodulen" vorhanden sei, sondern separat?

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Gruß
Meike[/quote]

Das ist doch wohl in jedem Falle so, dass die Punktebuchhaltung außerhalb der Spielmodule liegt, weil dies ja Variablen sind, die keinesfalls in die Checksumme einfliesen können. Im besten Fall sind nur die ausführbaren, unveränderlichen Funktionen und Methoden (Softwareabläufe) von einer Checksumme erfasst. Auch die Merker oder Schalter mit denen Spielpakete freigeschaltet werden sind NICHT Bestandteil der Checksumme. Zur lokalen Anzeige auf den Displays des Gerätes mögen sich die Experten (um Rechenzeit zu sparen) die verschiedenen Checksummen einmal fest abgelegt vormerken, aber die Überprüfung liesst meist irgendeinen "Datenbeutel" von meheren 100xKB bis 100xMB aus der Schnittstelle, den Datenträgern (CF, USB) und rechnen (hoffentlich) aus diesen Datenbereichen die Checksumme unabhängig auf dem mitgeführten Notebook unabhängig aus und vergleichen dann (ich weiß, dass auch dies oft nur ein frommer Wunsch ist).

Aber des Pudels Kern ist immer, was dieser durch den Hersteller bestimmte Datenbereich tatsächlich an unveränderlichen Bits der speziellen Version der Software enthält: Entweder etwas was tatsächlich der Spielsteuerungssoftware entspricht oder eine beliebige Bitfolge, die im Ergebnis die erforderliche Checksummen-Zahl erzeugen kann. Das weiß nur der Hersteller (eventuell die Manipulateure) und sonst niemand.

Im Kern sind die Funktionen, die man bei einem manipulierten Ablauf benötigen würde bereits in der Software enthalten, weil die zum korrekten Ablauf auch benötigt werden. Eine Prüfungsfrage wäre ja nur, ob durch extern gesteuerte Maßnahmen die vorhandene unveränderte Spielsoftware bereits Altenativpfade vorprogrammiert hat, die wahlweise den Mode "nach SpielV" oder "nach Manni" vorbereitet haben. Hätte man die Quellsoftware zur Verfügung, dann gibt es Werkzeuge die ALLE Querverbindungen ausweisen und dann muss man halt mit Fachverstand in diese Ablaufwege hineinschauen und bewerten, ob das zum gesetzlichen Ablauf gebraucht wird. Wer nicht sucht, findet auch nichts und kann weiter vertrauen.

Gruß vom Rudi


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Gepostet am 09.03.2010 um 07:23 von:
Benutzer: RudiCartell
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