Forum-Gewerberecht

» Noch einmal das Vorlageverfahren EuGH vom 4.03.2010 «

Die Darstellung vom UAVD kann ich nur bestätigen.
Es freut mich, dass ihr da wart! Herzlichen Glückwunsch an RA Hansen für seinen verständlichen und uberzeugenden Vortrag!

Auffällig fand ich, dass ich keinen Vertreter vom BA entdecken konnte. Gerade für die „Verbandsanwälte“ hätte doch diese Verhandlung von großem Interesse sein müssen. Oder hatten die die Anweisung nicht zu kommen, damit kein öffentliches Interesse dargestellt wird?

Schade fand ich auch, dass es nur etwa 30 Personen nach Luxemburg geschafft hatten. Da es hier um den Fortbestand der Automatenaufsteller geht, hatte dieser Besuch für mich einen weit höheren Stellenwert als zum Beispiel der Besuch der Automatenmesse IMA.

Mit knappen Worten:
[B]Es gibt eine allgemeine Umsatzsteuererhebung, es gibt die spezielle gemeinschaftsrechtliche Umsatzsteuerbefreiung , aber gibt es auch die Möglichkeit der Befreiung von dieser speziellen Befreiung, welche dann wiederum zur allgemeinen Umsatzsteuererhebung führt? [/B]

Quelle:
[URL=http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=339&Itemi
d=1]http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=339&Itemid
=1[/URL]

Die Vorlagefrage für jeden Verständlich!!

[B]Eine Befreiung von der Befreiung? [/B]
Wer das für Möglich hält, braucht sich nur die Spielbankbetreiber anschauen. Die werden von der Umsatzsteuer befreit und zwar durch eine Verrechnung der Umsatzsteuer mit ihrer Spielbankabgabe und zwar aufgrund der fehlenden Praktikabilität der Umsatzsteuererhebung auf Glücksspielumsätze.  Zeigefinger  

Wer also eine Befreiung von der Befreiung für möglich hält, der möge mir erklären was ich zu tun habe, dass ich die Umsatzsteuer auf meine Spieler abwälzen kann und somit die Umsatzsteuer auch für mich ein „durchlaufender Posten“ ist.  Weißnicht  
 Danke  



Gepostet am 05.03.2010 um 11:49 von:
Benutzer: hansi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=44775#post44775


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