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» Warenarten nach § 67 GewO «

Guten Morgen aus Oberursel (Taunus),
scheinbar ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz in einem anderen Gesetz aufgegangen. Trotzdem wurde wohl § 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO nicht geändert. Bedeutet das, dass immer noch die Definition von "Lebensmitteln" des außer Kraft getretenen § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes gilt oder hat jemand vergessen, die GewO entsprechend zu ändern oder verstehe ich gerade gar nichts mehr?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und sonnige Grüße
Birgit Mrugalla



Gepostet am 03.03.2010 um 10:01 von:
Benutzer: Birgit Mrugalla
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