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» Evaluation der Spielverordnung 2010: Vorschlag Nr. 4/II "Das Spiel" «

[quote][i]Original von jasper[/i]
Hallo Du Wilde,

"das Spiel" braucht nicht mehr definiert zu werden, dass hat die [B]PTB [/B]bereits getan. Nur handelt sie nicht so!  Wand  

[B]Zitat PTB:[/B]
[SIZE=20]Zum Ablauf eines Spieles an Geldspielgeräten gehört ein Einsatz, ein Gewinn und eine Spielzeit. [B][COLOR=red]Der Einsatz ist der Geldbetrag,[/COLOR][/B] den das Gerät zum Start eines Spieles benötigt. Der Gewinn ist der Geldbetrag, der im Ergebnis des Spielablaufes an den Spieler ausbezahlt wird, deshalb synonym auch als Auszahlung bezeichnet. [/SIZE]

Quelle Seite 6: [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1786.html]htt
p://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1786.html[/URL]

Da steht nicht, dass das Umwandeln von Euro in Punkte und wieder zurück, "das Spiel" darstellt!  Weißnicht  [/quote]

[i]Schön wäre es[/i], nur das Wissen aus diesem "Bronder-Bericht" ist ja bekanntlich verloren gegangen bzw. geopfert worden, damit die Rumeierei mit dem Geldspeicher und Einsatzleistungen und Punktekonto und Spielbetrieb in den Fußnoten der Technischen Richtlinien der PTB vollendet werden konnte.
Den Hinweis, dass man mal über die Punktewelt als Schattenkabinett des Geldeinsatzes und des unter normalbegabten Menschen verstandenen Begriffes "Spiel" nachdenkt, hat die PTB den Herstellern selbst offeriert. Diese Steilvorlage musste nur noch eingeschoben werden.
Armseelig und dumm!
Da wird in TRs kühn behauptet: [i]"Die Spielverordnung verlangt nicht zwangsläufig ein „Spiel“ mit definiertem Anfang und Ende, sondern hebt auf Spielabläufe ab, bei denen Geldeinsätze geleistet und Geldgewinne ausgezahlt werden."[/i]
Die SpielV sagt in §13(1) "1. Die Mindestspieldauer beträgt 5 Sekunden;...."

Die einzige richtige Forderung ist somit, diese zweite Buchführung in der Punktewelt wieder zu entfernen, weil damit die anderen Probleme (z.B. Warten auf Gewinnauszahlungen, "Vorglühen", Pausenverzögerung usw.), die gern zu weiteren Verstößen der Gesetzesvorschriften führen, entfallen.
Die jetzig bemühten gediegen hübschen Wortgeschöpfe [i]"Übergabe der Verfügungsgewalt von Geld"[/i] sollte mal mit den Spielern vor Ort diskutiert werden - da ist Spass vorprogrammiert und das "Übergeben" wird im Vordergrund stehen.

Gruß vom Rudi


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Gepostet am 03.03.2010 um 09:27 von:
Benutzer: RudiCartell
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=44669#post44669


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