Forum-Gewerberecht

» SMS-Lotto «

Es gibt Neuigkeiten von Lottelo:

Neben der Strafanzeige ist wohl auch Anzeige gemäß Glücksspielgesetz erstattet worden, allerdings erfolgt die verwaltungsrechtliche Überprüfung erst nach Klärung des strafrechtlichen Aspekts. Sollte hier eine Übertretung festgestellt werden, droht Lottelo eine Verwaltungsstrafe von 22.000 Euro.

Neben der Finanzbehörde hat außerdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) "Lottelo" ins Visier genommen und eine Unterlassungsklage eingereicht.

Der Druck wird langsam größer.

[URL]http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/branchen/410563/index.
do[/URL]

Gruß,

Gerd Schadulke



Gepostet am 03.03.2010 um 08:05 von:
Benutzer: Schadulke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=44663#post44663


Beitrags-Print by Breuer76