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» Schankwirtschaft mit kleinen Gerichten «

   
Also meines Erachtens liegt schon eine Nutzungsänderung vor, da sich mit der Abgabe von Speisen die Betriebsart ändert und laußerdem lt. § 3 Abs. 1 GastG die Betriebsart in der Erlaubnisurkunde zu bezeichnen ist. In solchen Fällen verlange ich einen Antrag auf Erweiterung/Änderung der Konzession, hole die Stellungnahme der LÜ und ggf.des Bauamtes ein und erteile eine Erweiterungserlaubnis.



Gepostet am 26.02.2010 um 07:51 von:
Benutzer: Waldfee
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