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Jasper:

Bei dem Löwen Systen handelt es sich um einen Pocket-PC zum Auslesen der Buchaltungsdaten etc. , dafür, dass keine Kabelage mehr benötigt wird, gibt es einen BT-seriell Adapter.
Also ein kleines Teil, dass auf die serielle (VDAI ) Schnittstelle aufgesteckt wird und das Kabel ersetzt, nichts weiter.
Gibt es überall zu kaufen, einfach mal googlen.

Meike schrieb :
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Dieter
Du schreibst als Erklärung eines Datenbanktauschs
"da das Aufspielen von Manipualtionssoftware unterbunden werden soll"

Meinst Du, dass mit "die Software wurde geknackt" gemeint war, dass Dritte die Quellcodes kennen und nun im Spielgerät
Neu-/ oder Umprogrammierungen vorgenommen hatten?

Wenn Du Dich so sehr mit der Technik beschäftigt hast, dann erkläre es bitte und vor allem, wie es dann nach dem Datenbanktausch
mit "updates" aussieht.

Braucht man die speziellen Funktionen über den Kartenmanager dann nicht mehr? - bzw. geht es dann gar nicht mehr?
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Kannst du dich nicht mehr an das Youtube Filmchen und die Demosoftware zum Punkteaufbuchen erinnern ?

Natürlich wurde 'Manipilationssoftware' aufgespielt.

Der gleiche Vorgang wie bei den Novos, was hier zu build75 und der Versiegelungaaktion führte, die ja mehr oder weniger missglückte.

adp ist der einzige Hersteller , der seine Software jahrelang sicher schützte und somit gegen unbgefugtes Auslesen und Verändern gesichert hatte.

Die älteren Datenbankmodule können seit etwa 2 Jahren von 'Hackern' geöffnet werden ohne die Daten zu verlieren.
Somit konnten wohl einige die Software auslesen, die im XC-file ja verschlüsselt ist.
Bei den neueren Modulen urde das Platinenlayout geändert.
Ob ein Öffnen hier noch möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wodurch das Aufspielen neuer Software nun verhindert wird (Hardware oder Softwareänderungen) , ist bestimmt Betriebsgeheimniss von adp.
Und das soll es ja wohl auch bleiben.
Ob und wann der Betreiber selbst wieder neue Software (Spielprogramm) aufspielen kann, ist mich nicht bekannt.

Bei anderen Herstellern ist oder war die Software auf ungeschützten Datenträgern ( Eprom, CF etc.) und somit leicht austauschbar.
Die abrufbare Anzeige der Softwareversion von aussen bietet keine sichere Erkennung.
Eine andere ,unerlaubte Software ist somit höchstens bei einer §7 Prüfung festzustellen, also Auslesen und Vergleichen der Software.
Oder eben bei den Durchsuchungen, die ja an einigen Orten stattgefunden haben.



Gepostet am 23.02.2010 um 06:46 von:
Benutzer: dieter116
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