Forum-Gewerberecht

» SMS-Lotto «

Weiß jemand, wie sehr sich die Schlagzeilen um Lottelo auf die Teilnahme daran ausgewirkt haben? Denn wenn den Teilnehmern eine zusätzliche Gebührenpflicht – bei Gewinn der Million in Höhe von 250.000 Euro - in Aussicht gestellt wird, müsste das die Spielfreude doch deutlich eindämmen.

march



Gepostet am 20.02.2010 um 08:02 von:
Benutzer: march
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=44137#post44137


Beitrags-Print by Breuer76