Forum-Gewerberecht

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[B]Ich habe jetzt genauere Informationen:[/B]

- Eröffnung des Inso-Verfahren im Aug. 2003

- Der Inso-Verwalter schrieb im Jan. 2005:
[I]" Zunächst bestätige ich, dass ich im Zuge des Insolvenzverfahrens den werbenden Geschäftsbetrieb zum 31.12.2003 eingestellt habe. Mit dem vom Schuldner neu gegründeten Unternehmen per 01.01.04 hat die Insolvenzmasse aufgrund erklärter Freigabe nichts zu tun."[/I]

und im März 2006:

[I]"...teile ich auf Anfrage mit, dass ich den werbenden Geschäftsbetrieb im Jahr meiner Bestellung zum Inso-verwalter nur bis zum Jahresende fortgeführt habe. Mir ist bekannt, dass der Schuldner zum 01.01. des Folgejahres ein neues Einzelunternehmen gegründet hat, gerichtet auf die Erbringung von Transportleistungen."[/I]

Das (alte) Unternehmen nannte als Tätigkeit "Fuhrunternehmen". Vom Sinn her also das gleiche.

Sehe ich das nun richtig, dass der Inso-Verwalter das Gewerbe zum 31.12.03 hätte abmelden müssen und der Schuldner zum 01.01.04 hätte neu anmelden müssen?

Welche Vorschrift regelt die "Freigabe" des Gewerbebetriebes? Habe in der etwas umpfangreichen Insolvenzordnung nicht so das Richtige gefunden.



Gepostet am 19.04.2006 um 10:09 von:
Benutzer: Wachs
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4413#post4413


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