Forum-Gewerberecht

» Verstoß gegen § 14 GewO «

Den Satz hatte ich überlesen. Müssen wir denn als Ordnungsbehörde den Nachweis darüber erbringen, ob die Tätigkeit in erheblichem Umfang geschieht oder ist dass dann Sache der KreisOA? Ich habe hier gerade einen Fall, bei dem ich seit Oktober 2004 versuche die Firma zu Anmeldung zu bringen. Aus diversen Auskunftsersuchen weiß ich, dass die Firma tätig ist (und wohl nicht gerne Rechnungen begleicht). Aber ob dies "erheblich" ist, kann ich so nicht abschätzen.
Bei der Firma bin ich bald mit meinem Latein am Ende. Die Geschäftsführerin scheint etwas verbergen zu wollen. Seit fast 2 Jahren versucht unser Meldeamt die Dame zur Anmeldung ihres Wohnsitzes zu bringen. Auch da bleibt sie standhaft.
Vielleicht muss ich mal mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.



Gepostet am 09.08.2005 um 10:07 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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