Forum-Gewerberecht

» Erlöschen der § 34 c-Erlaubnis «

Darf ich hier kurz zwischenfragen?
Handelt es sich um eine Einzelfirma (= gewerbetreibende Einzelperson) oder um eine Gesellschaft?
Bei der Einzelfirma bleibt die Erlaubnis bestehen, auch wenn der Gewerbebetrieb eingestellt wurde (bundesweit, lebenslang). Sie lebt dann wieder auf, wenn das Gewerbe erneut angemeldet wird.
Die Erlaubnis einer Gesellschaft erlischt, wenn die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wurde. Gesellschaft tot, Erlaubnis tot.

Gruß
Eberlein



Gepostet am 15.02.2010 um 10:09 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=43799#post43799


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