Forum-Gewerberecht
» Strafantrag bei Amtsmißbrauch? «
[quote][i]Original von Kimba[/i]
Andere Städte wiederum verlangen das rigorose Abräumen sämtlicher sog. Fun Games, egal in welcher Form sie betrieben werden.
[/quote]
Und mit was? Mit Recht!
[quote][i]Original von Kimba[/i]
Jedwede Erklärungsversuche mit Ignoranz strafen und weiterhin auf seine persönliche Interpretation der SpielV beharren?
[/quote]
Schonmal über die Möglichkeit nachgedacht, dass diese Interpretation vielleicht die Richtige sein könnte?
[quote][i]Original von Kimba[/i]
Es geht nur um die Frage, was passiert, wenn Einzelfälle über ihr Ziel hinausschießen?
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Dafür gibt es Rechtsmittel. Sprich Widerspruch und Antrag nach § 80 V VwGO.
Gepostet am 18.04.2006 um 11:51 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4376#post4376
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