Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Wir lehnen es ebenfalls ab, die Statistik mit Gewerbeummeldungen zu füllen und die Unzulänglichkeiten der ARGEn aufzufangen.
Zwischenzeitlich hat unsere ARGE wohl ein Formular entwickelt, auf dem der Antragsteller den Wechsel von Nebenerwerb in Haupterwerb und/oder umgekehrt erklären kann. Trotz allem werden gelegentlich immer noch Antragsteller ins Gewerbeamt geschickt. Die Zahl ist aber schon zurück gegangen  smile   Ich gebe dann auch nur ein entsprechendes Schriftstück mit, dass ich eine Ummeldung ablehne.

Es kann nicht Aufgabe der Gewerbeämter sein, die Unzulänglichkeiten (falsche bzw. fehlerhafte Verwaltungsvorschriften) des Arbeitsamtes bzw. der ARGE aufzufangen. Auch im Hinblick auf die finanzielle Belastung (Gewerbe-Anmeldung 26,00 Euro, Gewerbe-Ummeldung 20,00 Euro) der Leistungsempfänger müssen die Verwaltungsvorschriften bzw. das Prozedere des Antragsverfahrens bei der ARGE dringend überdacht und geändert werden. Eine eidesstattliche Erklärung des Leistungsempfängers muss genügen.

Wir können sowieso nicht kontrollieren, in welchem Umfang die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, da keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

Eine Musterschreiben der Ablehnung kann ich gern auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Netti



Gepostet am 11.02.2010 um 15:24 von:
Benutzer: Netti
Der Original-Beitrag :
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