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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

Gruß an alle,

da es einige wenige Menschen gibt, die immer noch glauben / behaupten, dass dieses Urteil

"nur für Fungames" anwendbar sei, bitte ich, dass jeder sich

die Systematik des Spielrechts nochmal anschaut

d.h. was ist denn ein Fungame? Ein Geldspielgerät, mit Gewinnmöglichkeit, welches gem. §33 c GewO eine Zulassung der PTB benötigen würde,
um aufgestellt werden zu dürfen, aber in Ermangelung einer solchen nicht aufgestellt werden darf. - so sah es das Bundesverwaltungsgericht -


Wie auch im Beitrag zum Kontrollmodul geschrieben, muss man bestimmte Texte, egal ob es Konzepte aus 2001 oder
Urteilslagen des Bundesverwaltungsgerichts sind, vollständig lesen, um Zusammenhänge besser verstehen zu können.



Gruß
Meike



Gepostet am 11.02.2010 um 05:40 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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