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Das Finanzministerium hat nun geurteilt, dass Lottelo tatsächlich unter das Glücksspielgesetzt fällt - sprich: Das war es also schon fast wieder, denn das Ganze kann theoretisch "mit sofortiger Wirkung" eingestellt werden und saftige Strafen können auch fällig werden. Tja.

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Gruß,

Claire



Gepostet am 10.02.2010 um 12:16 von:
Benutzer: Claire
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