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Hallo,

trotzdem muss ich gemäß § 15 GewO innerhalb von 3 Tagen den Empfang der Anzeige bestätigen. Die Zurückweisung der Anzeige und Verweigerung der Empfangsbescheinigung sind unzulässig, wenn der Anzeigende die vorgeschriebene Zulassung (z. B. § 34 c GewO) nicht besitzt.

Wenn der Gewerbetreibende also darauf besteht, muss ich es an- bzw. ummeiden und kann die Ausübung nur im Nachhinein verhindern.

Ein persönliches Gespräch wirkt aber meistens Wunder und hat noch nie geschadet !

mfg
Thomas Pieck



Gepostet am 09.02.2010 um 14:55 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=43578#post43578


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