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Hallo Schadulke,

ja, habe ich. Und ich denke auch, dass man das durchaus so sehen kann. Du hast ja selber gesagt, dass das "offensichtlich auf Umgehung des Glücksspielgesetzes ausgelegte Konzept nicht ganz von der Hand zu weisen" ist.
Die Frage ist eben bloß immer nur, wie die Gerichte das am Ende beurteilen.

Hier gibt es indessen wieder Neuigkeiten dazu:

[URL]http://derstandard.at/1263706955825/Finanzministerium-und-VKI-warnen-v
or-Lottelo[/URL]

Grüße,

Claire



Gepostet am 08.02.2010 um 12:24 von:
Benutzer: Claire
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=43507#post43507


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