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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

Hallo Karo,
hallo Jasper,

ich antworte auf euren kleinen Disput um die 500,-€-Gewinnmöglichkeit maximal pro Stunde in diesem Beitrag.

Es ist absolut egal, ob es eine "Punktekisten" ist.



Die PTB hat eine gesetzliche Verpflichtung einzuhalten gem.§13 Abs. 1 SpielV
"..... darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:"
........

4. Die Summe der Gewinne abszüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht übersteigen."


Also muss die PTB die Frage beantworten können,
wie sie diese maximale Gewinnmöglichkeit pro Stunde kontrolliert.


Bevor jetzt jmd. versucht technische Probleme aufzubauen,
vor allem für die, die sich noch nicht so intensiv mit dem Thema aus
einander gesetzt haben, bitte ich dieses Thema in Gänze zu lesen
und vor allem auch das Konzept des Kontrollmoduls, wie es eigentlich
konzipiert war, bevor es aus welchen Gründen auch immer so
modifiziert wurde, dass es seine Aufgabe gar nicht erfüllen kann.


Gruß
Meike



Gepostet am 05.02.2010 um 05:14 von:
Benutzer: Meike
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