Forum-Gewerberecht

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§ 55a Abs. 1 GewO:
Einer Reisegewerbekarte bedarf [U]nicht[/U], wer
1.gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, [B]öffentlichen Festen[/B] oder aus besonderem Anlaß [B]mit Erlaubnis der zuständigen Behörde [/B]Waren feilbietet;



Gepostet am 02.02.2010 um 15:55 von:
Benutzer: stefan.sch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=43257#post43257


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