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Liebe Kollegin,

der Ladenschluss für Apotheken ist in § 4 LadSchlG gesondert festgelegt. Danach dürfen Apotheken 24 Stunden täglich öffnen, aber in den Ladenschlusszeiten nur bestimmte Waren abgeben.

In der Regel wird von der zuständigen Stelle, meist Apothekerkammer, ein Notdienst nach § 4 Abs. 2 LadSchlG vorgegeben. Es könnte sein, dass in diesem Rahmen die Öffnungszeiten in Niedersachsen anders festgelegt wurden.



Gepostet am 12.04.2006 um 15:12 von:
Benutzer: Ingolstadt
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