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Der Volkstrauertag gehört zu den "Stillen Feiertagen" (§ 6 FeiertG NRW), danach sind Märkt, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 13 Uhr verboten.
Somit wäre eine Festsetzung erst ab 13 Uhr möglich.
Ich weis ja nicht, was euer Feiertagsgesetz dazu sagt.
Gepostet am 28.01.2010 um 08:36 von:
Benutzer: Robert
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=43022#post43022
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