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Hallo und guten Morgen,

ich habe hier einen Antrag auf Flohmarktfestsetzung auf meinem Tisch liegen...eines dieser beantragten Daten fällt auf den 14.11 (Volkstrauertag).

Auf dem Flohmarkt verkaufen überwiegend Gewerbetreibende ihre Waren...er würde also nach der GewO festgesetzt werden.

Findet das Sonn-und Feiertagsrecht trotzdem Anwendung?

Wie muss ich Vorgehen?? Bitte um Tipps! fröhlich  

Liebe Grüße!



Gepostet am 28.01.2010 um 08:13 von:
Benutzer: AK.Gewerbe2
Der Original-Beitrag :
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