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Jetzt die Verlängerungen anzweifeln zu wollen, ist sicher nicht der richtige Weg.
Es würde auch die Hersteller nicht erfreuen.
Die Softwareverträge wären ja hinfällig.

Es müsste allerdings eine bessere Auswahl der Klientel getroffen werden, welche Leihgeräte erhalten.
Die Standorte müssten überprüft werden, als Auflage für die Verleiher, sprich Hersteller.
Also dahingehend, ob die Standorte über eine Geeignetheitbescheinigung verfügen.

Stichprobenartig müsste das von der Hersteller/Verleiherseite überprüft werden müssen.
Damit würde man die OAs entlasten.
In den Verträgen muss übrigens auch jetzt schon der Standort der Geräte und auch ein Wechsel angegeben werden.
Nur das wird nicht überprüft!

Würde es vom Verleiher überprüft, würde man nicht nur die OAs entlasten, sondern auch die sekundäre Auftstellung säubern!



Gepostet am 27.01.2010 um 17:20 von:
Benutzer: Walter B
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