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[quote][i]Original von gmg[/i]
…….

Ob es wohl nicht doch ein Fehler gewesen ist, die Laufzeitgeräte abzuschaffen ?

So wären solche Geräte mit "Ablauf der Laufzeit" aus der Aufstellung verschwunden.
Das geht heute wohl nicht mehr so einfach.
Dazu bedürfte es der Änderung der Spielverordnung im Rahmen der Evaluation, und nicht eines "Schönleitner-Erlasses" ( "der reicht rechtlich ja wohl nicht aus" Augenzwinkern  .

Grüße[/quote]



Hallo gmg,

bei einer solch unqualifizierten Fragestellung solltest Du langsam anfangen über Deinen persönlichen berufsbedingten Tellerrand zu schauen.

Die von Dir erwähnte „Feldstudie über die Zuverlässigkeit von Geldspielgeräten“ war reine Makulatur. – Wie Zuverlässig sind diese identischen Geräte innerhalb der Spielbanken?

Die Laufzeitbeschränkung hatte bereits mit dem Einzug der vollelektronischen Gerätesteuerung keine Daseinberechtigung mehr und war lediglich eine Erfindung der Gerätehersteller als deren Gelddruckmaschine, aber auch als Gelddruckmaschine der PTB, welche ja mit jeder Bauartzulassung Jahr für Jahr kräftig mitkassierte.

Das war eine Erfindung von denselben Geräteherstellern die mit identischer Technik zeitgleich Geräte für die Spielbanken produzierten/en. Nur mit dem Unterschied, dass sich die Spielbankbetreiber eine solche Entmündigung ihrer Eigentumsrechte nicht haben gefallen lassen. In den Spielbanken liefen/laufen solche Geldspielgeräte im Schnitt 6 bis 12 Jahre, und zwar OHNE !Feldstudie!

Rechne mal aus, was für eine jährliche Umsatzgarantie Du den Geräteherstellern damit ausschreiben möchtest.

230.000 Geräte,
Stückpreis 10.000 EUR =

2.300.000.000,00 € Umsatz in 4 Jahren bzw.
575.000.000,00 € pro Jahr.

10% jährliche Provision für den „Vermittler“ = 57.500.000,00 € ????

Aber das alles wirst Du sicherlich Wissen.
Herzlichen Glückwunsch gmg!!

Was hältst Du von der Lösung laut Gewerbeordnung (GewO)?
Da brauch nichts mehr geändert oder neu geschrieben werden. Die Lösung steht da bereits drin:
Wenn die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist dann "Widerruf der Zulassung"!!
- Das wäre ein Absicherung auch für die Automatenaufsteller
bzw. der Kundschaft dieser Gerätehersteller!



Gepostet am 27.01.2010 um 16:38 von:
Benutzer: hansi
Der Original-Beitrag :
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