Forum-Gewerberecht

» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «

Noch mal nachgeschoben.

Die Anzeigepflicht für die Dame ergibt sich übrigens aus § 55 c Gewerbeordnung.

Jürgen Schmitz



Gepostet am 27.01.2010 um 11:13 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42980#post42980


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