Forum-Gewerberecht
» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «
Noch mal nachgeschoben.
Die Anzeigepflicht für die Dame ergibt sich übrigens aus § 55 c Gewerbeordnung.
Jürgen Schmitz
Gepostet am 27.01.2010 um 11:13 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42980#post42980
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