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Liebe Kollegin Thien!

Wenn ich nicht mit meinen Antworten auf die zahlreichen Fragen der liebreizenden Kollegin und den von mir geleisteten zahlreichen Hilfestellungen nicht außergewönlich nett und lieb zu Frau Komnick gewesen sein sollte und insofern sicherlich als einer der allerersten überhaupt ein Anrecht auf ein solches, der Erheiterung dienenden Bildes hätte, wer dann??

........ und schleimen - kann ich zwar - mach ich aber nicht (oder nur ganz, ganz, ganz, ganz selten!!)



Gepostet am 12.04.2006 um 13:43 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4298#post4298


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