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Hallo aus Neuss,

auch ich würde hier eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO verlangen.

Im Vorfeld jedoch sollte im Bauordnungsamt erfragt werden, ob diese Nutzung mit dem bestehenden Planungsrecht konform geht. Je nach Größe des Veranstaltungszentrums könnte es sogar sein, dass nur dafür ein eigener B-Plan existiert. Dieser wiederum könnte textliche Festsetzungen enthalten, die das Vorhaben ausschließen.

Wir hatten einen vergleichbaren Fall auf dem Parkplatz eines großen Baumarkts. Auf dem dortigen Parkplatz sind solche Stände durch textliche Festsetzung ausgeschlossen.

Jürgen Schmitz



Gepostet am 27.01.2010 um 10:40 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42977#post42977


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