Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Mit unserer AA habe ich ein ähnliches Thema auch schon Mal tiefergehend besprochen. Ergebniss: Es gibt dort keine Vorschriften, die explizit Gewerbemeldungen als Nachweis für irgendetwas verlangen. Damit würde die Gewerbemeldung, die ja nur informationellen Zwecken dient deutlich überfrachtet.

Das sollte man allzu forschen Mitarbeitern des AA immer Mal wieder sagen.

Die Gewerbemeldung kann nicht gleichzeitig höhere Aufgaben nach dem SGB xyz erfüllen.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 20.01.2010 um 08:31 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42646#post42646


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