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» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hallo,

das Problem per se ist nicht die Korrektur der Anzeige oder eine Ummeldung. Die Agentur für Arbeit verlangt einen Nachweis vom Gewerbeamt, dass der Gewerbetreibende seiner Tätigkeit nur noch in einem geringen Umfang nachkommt. Diese Bescheinigung ist für eine außenstehende Person, wie dem Gewerbemitarbeiter, nicht möglich. Des Weiteren entsteht ein unnötiger bürokratischer Aufwand sowie ein Zeit- und Kostenaufwand für den Bürger.
Also ich möchte nicht unbedingt von einem Ort in den nächsten geschickt werden, und Gebühren zahlen, für nichts und wieder nichts.

Die unnötig getätigten Gewerbeanzeigen führen weiterhin dazu, dass die Statistik verändert wird. Statistik... ist übrigens der einzige Grund, warum es diesen Punkt von Haupt- und Nebenerwerb überhaupt gibt.

Der in der Software vorgegebene Wechsel von Haupt- zu Nebenerwerb (und umgekehrt) dient vom Grundgedanken her nicht der Änderung der Intensität der gesamten Tätigkeit.
Dieses Auswahlmenü sollte genutzt werden, um bei einer Vielzahl von Tätigkeiten die Haupttätigkeit zu konkretisieren. Dabei wird die Tätigkeit, die den Großteil der Einkünfte ausmacht als Haupttätigkeit deklariert.

Beispiel:

Haupterwerb selbständig: [U]Klempner[/U],
Nebenerwerb selbständig: Bienenzüchter

Mfg, Steffen Balzer



Gepostet am 19.01.2010 um 17:51 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42619#post42619


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