Forum-Gewerberecht

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 Moin  
nein, eine Gewerbeanmeldung ist (und war) nicht erforderlich, wenn er die Tätigkeit unverändert fortführt...es spielt im Gewerberecht keine Rolle, ob diese von einer natürlichen oder juristischen Person ausgeübt wird... aus leidvoller Erfahrung wissen wir aber, dass die IHK oder auch das FA oftmals anderer Auffassung sind... aber lassen sie sich nicht beirren... der Gewerbebegriff im Gewerberecht ist nun mal nicht identisch mit dem nach Steuerrecht...zwar für Ottonormalverbraucher etwas unverständlich, aber es läßt sich mit den unterschiedlichen Zwecken der Gesetzes begründen...

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Gepostet am 12.01.2010 um 13:51 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42348#post42348


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