Forum-Gewerberecht

» Nachweis einer Gewerbetätigkeit «

    aus Thüringen,

für den Betrieb einer Autowerkstatt ist eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich, wenn sie gewerblich betrieben wird.
Die Mitarbeiter der Handwerkskammer haben ein Nachschaurecht - § 17 II HwO i.V.m. § 29 II GewO. Sie können ohne richterlichen Beschluss Einblick in die Geschäftsunterlagen nehmen. Die Erkenntnisse der Handwerkskammer, welche durch die Nachschau erlangt werden, dürfen jedoch nicht für ein Bußgeld- oder Strafverfahren verwendet.

Wie der Kollege schon sagte, müssen Sie die Gewerbsmäßigkeit beweisen. Wenn möglich, tangieren Sie die "Hobbyautowerkstatt" so oft wie es geht. Stellen Sie vor oder in der Werkstatt Fahrzeuge fest, notieren Sie sich die Kennzeichen, ermitteln den Halter und vernehmen Sie ihn als Zeugen.

Wenn Sie nicht selbst dafür zuständig sind, ist eine Abgabe der Sache an die für Schwarzarbeit und unerlaubte Handwerksausübung zuständige Stelle zu empfehlen.



Gepostet am 07.01.2010 um 12:46 von:
Benutzer: OrDnUnGsAnDy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42217#post42217


Beitrags-Print by Breuer76