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» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

    aus Mittelfranken,

ich hab es doch geahnt, es wird alles einfacher. wut  
Der größte Teil unserer 34c-Makler ist nebenbei auch noch Versicherungsmakler. Abgesehen davon, dass die möglicherweise jetzt alle eine zusätzliche Erlaubnis brauchen - soweit nicht eine Ausschlussfrist eingeführt wird - werden sie sich sehr freuen, a) das Gewerbe an der Betriebssitzgemeinde anzuzeigen, b) die Maklererlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen und last but not least c) ihre Versicherungsmaklererlaubnis bei der IHK zu bekommen. Wie wir Praktiker ja wissen, am besten noch vorgestern.
Sofern sich da nicht jemand eine schlaue Lösung einfallen läßt, dann prost Mahlzeit!

... auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht: Alles wird gut! ... Ei Ei  



Gepostet am 10.04.2006 um 15:21 von:
Benutzer: Flock
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