Forum-Gewerberecht

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Hallo nach Soest,

so wie der Kollege Boshamer habe ich den Fall zunächst auch aus dem Bauch heraus auch gesehen. Dann habe ich jedoch einen Blick in unsere Brandenburgische Kampfmittelverordnung geworfen.

Dort ist in § 3 folgendes bestimmt:
"(1) Es ist verboten

1. nach Kampfmitteln zu sondieren, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu ändern oder sie in Besitz zu nehmen oder

2. Flächen auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind und die als Gefahrenbereich gekennzeichnet sind, zu betreten oder Anlagen oder Vorrichtungen zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen zu beschädigen, unwirksam zu machen oder ohne Zustimmung der örtlichen Ordnungsbehörde zu beseitigen.

[b](2) Die vorstehenden Verbote gelten nicht für zugelassene Unternehmen zur Durchführung der Sondierung, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln.[/b]"[b][/b]
[b][/b]
Hieraus ergibt sich meiner Ansicht nach, dass auch private unter bestimmten Voraussetzungen Kampfmittel (=Sprengstoffe?) sondieren/aufspüren dürfen.

Da es sich somit also um keine verbotene Tätigkeit handelt (Zugangsvoraussetzungen außen vor gelassen) und auch sonst der Gewerbebegriff positiv ausgefüllt wird, halte ich eine Gewerbeanmeldung für richtig und Notwendig.

 anbeten  Vielleicht kann ja noch ein im Sprengstoffrecht etwas bewanderterer Leser ein paar Ausführungen zur Frage der Zulassungsvoraussetzungen bzw. der Begriffsbestimmung "Kampfmittel/Sprengstoff" machen.  anbeten  

Ich werde auf jeden Fall auch noch weiter stöbern.

Nachfolgend habe ich noch ein paar interessante Links zum Thema beigefügt. Vielleicht hilft ja auch ein Anruf bei einem der genannten "Anbieter".


[URL=http://www.kennel101.de/index.htm]Ausbildung von Sprengstoff-Spürhunden[/URL]

[URL=http://www.munitionsbergung-semmler.de]ein privater Munitionsbergungsdienst[/URL]

[URL=http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php/61736]Kampfmittelverord
nung des Landes Brandenburg[/URL]

[URL=www.sprengschule-dresden.de]Sprengschule Dresden[/URL]

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land



Gepostet am 03.08.2005 um 23:56 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=421#post421


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