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Wenn jemand also von Deutschland aus an einem Glücksspiel im Internet teilnimmt, deren Veranstalter im Ausland aktiv ist, kann dieser nach deutschem Recht belangt werden? Das finde ich irgendwie merkwürdig.

Gruß,

Claire



Gepostet am 28.12.2009 um 01:25 von:
Benutzer: Claire
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