Forum-Gewerberecht
» Internetglücksspiel abgeurteilt «
Wenn jemand also von Deutschland aus an einem Glücksspiel im Internet teilnimmt, deren Veranstalter im Ausland aktiv ist, kann dieser nach deutschem Recht belangt werden? Das finde ich irgendwie merkwürdig.
Gruß,
Claire
Gepostet am 28.12.2009 um 01:25 von:
Benutzer: Claire
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41981#post41981
Beitrags-Print by Breuer76