Forum-Gewerberecht

» Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiter offen «

Hallo anders,

Du hast geschrieben:

"In Deutschland muss "Recht und Ordnung" für alle gelten."

und da hast Du absolut recht, dass wir über diesen Grundsatz nicht diskutieren müssen.

Daher sollte man das geltende Recht genau auf Einhaltung hin überprüfen und auch da bitte wieder an den Wurzel anpacken,
die hier "manipulationssicheres Zählwerk" heißen.

Denn das ist quasi ein Standartbegriff jeder Vergnügungssteuersatzung.

Die Manipulationssicherheit der Kasse / die Sicherheit der Geldröhren war auch nicht ganz unerheblich in der alten EUGH-Rechtsprechung.

Auch dazu gibt es einige alte "Veröffentlichungen", die leider nicht alle mehr im Netz erhältlich sind.

Wer z.B. noch über die alten "Ausdrucke" der webside von Dr. Odenthal verfügt,
sollte sich dessen Beitrag zur "Aufbewahrungspflicht bei Zählwerkstreifen" nochmal durchlesen.


Denn anders, die Definition der "Erdrosselungswirkung" kann doch erst erfolgen, wenn alle die gleichen Ausgangsvoraussetzungen haben,
oder nicht?

Gruß
Meike



Gepostet am 24.12.2009 um 05:32 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41844#post41844


Beitrags-Print by Breuer76