Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Hückeswagen!

Wenn Sie Ihrem zuständigen Gewerbeamt glaubhaft ein rechtliches Interesse , z.B. ausstehender Lohn, darlegen, können Sie nach § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung eine Gewerbeauskunft erhalten.
Als Angestellter bzw. Aushilfe brauchen Sie keine Erlaubnis; diese benötigt lediglich der Betreiber.
Ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr wünscht

Roland Kissau



Gepostet am 23.12.2009 um 07:18 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41811#post41811


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