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» Bewährungsstrafe wg. Teilnahme an Onlineglücksspiel «

Hallo zusammen,

habe gerade einen interessanten Artikel in der Zeit über Internetmobbing gelesen. Am Rande wird erwähnt, dass die Person, um die es geht, wg. der Teilnahme an Onlineglücksspielen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt wurde. Kennt jemand zufällig das Urteil?

viele Grüße von Anna

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Hier der Auszug aus dem Artikel der Zeit vom 22.12.09 und der Link
[URL]http://www.zeit.de/2009/53/Internetmobbing?page=all[/URL]

Im Oktober 2007 beginnt der Prozess. Das Gericht verurteilt sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, auf Bewährung. Sie ist die erste Deutsche, die wegen Onlineglücksspiels bestraft wird. Vielleicht ist das mit ein Grund dafür, dass sie den Zorn anderer Zocker auf sich zieht, die fürchten, dass sie der Justiz einen Präzedenzfall geliefert hat.



Gepostet am 22.12.2009 um 14:20 von:
Benutzer: Anna
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41795#post41795


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