Forum-Gewerberecht

» Lottogewinn eine "Einnahme" «

[quote][i]Original von sera[/i]
[quote][i]Original von Waldemar[/i]
Guten Tag,

anbei ein interessanter Bericht über das Anrechnen von Lottogewinnen als Einkommen:

Ein Hartz-IV-Empfänger hat beim Lottospiel mehrere Hundert Euro gewonnen. Doch die Freude war von kurzer Dauer, denn das Jobcenter rechnete den Gewinn als Einnahme an.

Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld im Lotto gewinnt, muss mit einer Kürzung seiner Leistungen rechnen. Als anrechenbares Einkommen gelte alles, was der Leistungsbezieher zusätzlich an Geld erhalte, entschied das Sozialgericht Detmold am Mittwoch. Auch kann nach Auffassung des Gerichts ein monatlicher Wetteinsatz nicht zugunsten des Gewinners angerechnet werden.

In dem verhandelten Rechtsstreit habe das Jobcenter das Recht, einen Lottogewinn als Einnahme anzurechnen und das Arbeitslosengeld zu kürzen, so das Gericht. Dagegen hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt, der 500 Euro im Lotto gewonnen hatte und seit mehreren Jahren ein Glücksspiellos hält. Die Behörde rechnete den Gewinn an, indem sie in zwei aufeinander folgenden Monaten die Leistungen des Klägers um jeweils 250 Euro kürzte. Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger argumentierte, er habe schließlich nur gewinnen können, weil er seit dem Jahr 2001 dieses Los halte. Dementsprechend habe er seit dieser Zeit mehr investiert, als er letztendlich als Gewinn herausbekommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sonnige Grüße,

Waldemar[/quote]

das finde ich ehrlich gesagt ziemlich unverschämt. da spielt jemand jahrelang lotto, und dann ist auf einmal alles für die katz. bin ja mal gespannt, ob es bei dem urteil bleibt.[/quote]

das sehe ich völlig anders...

unverschämt ist es doch als Hartz IV Empfänger staatliches Geld zu verjubeln... ich finde es gut, dass das Gericht so entschieden hat...



Gepostet am 22.12.2009 um 08:29 von:
Benutzer: Thomas Keufner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41775#post41775


Beitrags-Print by Breuer76