Forum-Gewerberecht

» Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiter offen «

Hallo Meike,

wie so oft hast Du auch bei den o. a Antworten bzw. Informationen eine sehr umfangreiche Recherche durchgeführt. Dafür zunächst ein Dankeschön.

Wenn man sich aber mit den einzelnen Ergebnissen näher befasst, dann hat man nicht den Eindruck, dass auch nur[b] „Einer“[/b] eine wirkliche, allgemeinverständliche und rechtsverbindliche Glücksspielordnung auf der rechtlichen Grundlage nach Artikel 3 GG, etc. in und für Deutschland schaffen möchte. Eher kann und muss man auch hier wieder davon ausgehen, dass es sich um geschaffene Einzelmeinungen handelt, deren monopolistische Nutzung nur eine „gewisse kleine Gruppe“ auf Dauer absichert und somit auch vorbehalten bleiben soll.

Die Vielfalt von Auslegungsmöglichkeiten zeigt doch das die vorhandenen Glücksspielgesetze, Verordnungen, Erlasse, etc. nicht den für den Bürger gewünschten Effekt erzielen, wohl aber einer bestimmten Gruppe von Nutznießern ein unbegrenztes Einkommen ohne Gegenleistung ermöglicht. Und das nun schon seit vielen Jahrzehnten.  

Deshalb sollte, nein muss das deutsches Glücksspielrecht auch völlig frei von den veralteten Standpunkten geändert werden. Was haben die vielen, teuren und selbsternannten Lobbyisten, Gutachter, Suchtberater und sonstige Nutznießer, etc. bisher eigentlich dem Allgemeinwohl gebracht? Kosten durch grob fahrlässiges Handeln!?  

[b][size=14]Meike schreibt u. a.[/size]: Oftmal werden die alten Urteile und Kommentierungen nicht mehr gelesen und plötzlich meint jemand, dass er den Einsatz, den Gewinn, das Spiel neu definieren kann und wirft den Tarnmantel genannt "Paradigmenwechsel" darüber.[/b]

Stimmt! Auch ich nehme mir nicht mehr genügend Zeit, um alle Möglichkeiten zu vergleichen. Es lohnt sich aber auch nicht mehr. Denn es vergeht kaum ein Tag an dem nicht auf Zeit eine neue Rechtslage entsteht oder entstehen kann. Es werden eben immer nur neue Rechtsunsicherheiten geschaffen, damit offenbar die Staatsdiener/Beamten und Rechtsanwälte ihre Existenzberechtigung erhalten.   

Wenn es um das Spiel, den Spieleinsatz oder Gewinn, etc. geht, dann geht es ja auch um die föderalistischen Vergnügungssteuern. Ich kenne keinen Gewerbetreibenden der Glücksspielbranche, der das Wort “Vergnügungssteuer“ erfunden oder je nach Alternativbezeichnungen gesucht hat. Das sind alles nur Willkürbegriffe (?) des  jeweiligen Gesetzgebers und seiner Kommunen. Wenn eine Bezeichnung für rechtswidrig erklärt wird, dann kommt eben wieder rückwirkend eingesetzt eine neue rechtswidrige Formulierung. Und das geht nun schon über viele Jahrzehnte. Und für all diese Schlampereien und Fahrlässigkeiten muss der Steuerzahler aufkommen. Warum eigentlich? Wann kommt endlich die Verursacherhaftung?

Ein Begriff wurde bis zum heutigen Tage nicht oder wohlwissend nicht definiert. Der Allgemeinbegriff der „Erdrosselung“. Ich bin sicher, auch das wird wieder ein Fall für den EuGH sein/werden.    

[b]"Paradigmenwechsel"[/b]

[b]Auszug: Lakatos betrachtet Fortschritt der Wissenschaft nicht als eine kontinuierliche Annäherung an die Wahrheit, sondern als eine Reihe von Problemlösungen, die neue Probleme aufwerfen und die Wissenschaft dynamisch zur nächsten höheren Stufe führt[/b].

Mehr dazu unter: [url=http://wiki.bildungsserver.de/index.php/Paradigmenwechsel]http://wiki.
bildungsserver.de/index.php/Paradigmenwechsel[/url]

Also mit der Hoffnung ist es wohl auch wieder nichts!

Über einiges müssen wir sicherlich nicht diskutieren:[b] In Deutschland muss "Recht und Ordnung" für alle gelten.[/b]

Gruß
anders



Gepostet am 20.12.2009 um 14:01 von:
Benutzer: anders
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41693#post41693


Beitrags-Print by Breuer76