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Guten Tag,

im vorliegenden Fall wurde der Anreiz einer Abbildung von Gold also als höher bewertet als der sonstige Bargeldgewinn? Die Begründung leuchtet mir nicht ein.

Sonige Grüße,

Waldemar



Gepostet am 18.12.2009 um 09:46 von:
Benutzer: Waldemar
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