Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hallo aus Neuss,

ich habe mit dem zuständigen Teamleiter bei der Bundesagentur ein persönliches Telefonat geführt und ihm eindeutig erklärt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Ummeldung gibt.

Die Erklärung des Antragstellers muss reichen. Hier ist Kreativität gefragt. Es muss doch reichen, wenn die BA oder ARGE einen Vordruck entwickelt, auf dem der Antragsteller erklärt, das Gewerbe nunmehr hauptberuflich auszuüben und dass ihm klar ist, dass Falschangeben diesbezüglich zur Strafanzeige wegen Leistungsmissbrauch führen werden.

Seitdem ist bei uns Ruhe.

Jürgen Schmitz



Gepostet am 16.12.2009 um 14:19 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41529#post41529


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