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» Wanderlager - Verbot der Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen «

Hallo VBehr,

unter Zugrundelegung des Urteils des OLG Hamm könnte m.E. bei einem Essen für 9,50 € bei einem Reisepreis von 1000 € schon annehmen, daß die unentgeltliche Zuwendung den Kunden nicht in unsachgemäßer Weise beeinflusst. Damit könnte ich vielleicht auch noch leben.

Anderes würde ich das beim Reisegutschein im "Wert" von 150 € in Frau Wigges Fall sehen. Da würde ich auf jeden Fall einen "übermäßigen Vorteil" annehmen und die Veranstaltung wahrscheinlich untersagen.

Gruß J. Simon

Schöne Weihnachten wünsche ich allen Mitgliedern des Forums!



Gepostet am 16.12.2009 um 10:28 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41500#post41500


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