Forum-Gewerberecht

» Wanderlager - Verbot der Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen «

Hallo!

Ich suche gerade verzweifelt auf eine Antwort zum Zhema Wanderlager - unentgeltliche Zuwendungen und finde diesen Beitrag, der sich genau nach meinem Prolem anhört!

In meinem Fall wird auch noch ein Reisegutschein von 150 € mit der Einladung mit geschickt, den ich derzeit für unzulässig halte.

Mir wurde die gleiche Argumentation übersandt (...unzulässig, wenn Vorteile im Übermaß versprochen werden...). Hier sollen Reisen buchbar sein im Wert von 998,00 € und der Reisegutschein demnach kein übermäßiger Vorteil.

Es wäre schön, wenn ich unter diesem Asapekt auch Hinweise bekommen könnte.

Danke!

KarinWigge aus Brilon



Gepostet am 15.12.2009 um 15:26 von:
Benutzer: reisenkati
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41461#post41461


Beitrags-Print by Breuer76