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Warum merkwürdig?

Geldwechseln hat so wenig mit der Vergnügungssteuer zu tun, wie der Spieleinsatz mit dem Erwerb einer Limonade.    

Wenn man aber davon ausgeht, dass der Gesetzgeber in Mangel an einer nationalen Glückspielregelung ohne Ausnahmen gleich welcher Art, eine mehr als umstrittene Spielverordnung erlassen hat und diese dann auch noch durch ein Bundesinstitut begleiten lässt, dann kann oder muss man wohl doch schon von einem Lobbygesetz ausgehen. Ein Lobbygesetz deshalb, weil die Automatenindustrie einen monopolistischen Freifahrtschein auf Dauer erhalten hat und nur die Automatenaufsteller, also das letzte Glied in der greifbaren Kette, für alle Mängel aus dem  Gesetz und der jeweils vertriebenen Automatentechnik gerade stehen müssen. Oder es sei denn, dass die EU diese Art von Glücksspiel schnellstens beendet.  

Nicht Dr. F.G. muss ein GSG in den Gerichtsaal schleppen, denn sie ist ja nur eine Dame. Es reicht doch völlig aus, wenn die Verursacher diesen Part persönlich übernehmen würden. Eine optimale, vielleicht auch weltweite Pressekampagne wäre ihnen doch  bestimmt sicher.  Und in der Damenwelt, ja da könnten sie dann auch so richtig für ihre Wiederwahl punkten.      

Offenbar ist doch nicht alles so merkwürdig.



Gepostet am 13.12.2009 um 21:23 von:
Benutzer: anders
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