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Die gute Dr. F. G. wird es wohl schon richten !    

"Geldwechseln" als Spieleinsatz zu besteuern, erscheint - zumindest auf den ersten Blick - merkwürdig.

Es sei denn, die "merkwürdige" Begriffsdefinition Geld wechseln > in Punkte umwandeln, wäre tatsächlich "das Spiel" und nicht dieses "Drehen" von irgendwelchen Anzeigen auf dem Spielgerät mit einer ggf. anschließenden Punktegutschrift (Gewinnfall unterstellt).
Dann wäre die Einsatzbesteuerung wohl o. K.


Aber - wie bereits angedeutet - da baue ich auf Dr. F. G.
Sie wird sicherlich - soweit noch nicht erfolgt - ein GSG in den Gerichtssaal schleppen und den Richtern diesen "klärungsbedürftigen Sachverhalt" verdeutlichen.    


Oder sollte man an den "Herrn des Streifens" (VDAI) appellieren, dass dieser "anders"     aufgebaut wird ?

Grüße



Gepostet am 13.12.2009 um 16:47 von:
Benutzer: gmg
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