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anderrs & Meike  Applaus  

und meinen uneingeschränkten  Respekt   der jungen Anwältin aus Hamm  Applaus  

@anders
[I]der Automatenaufsteller sondern der Gesetzgeber und die [B]Automaten- Industrie[/B] bestimmen die Überlebenschancen ihrer Klientel und deren Mitarbeiter.[/I]

 schimpf  Genau so ist es  wut  
Die Automaten- Industrie bestimmt den Gerätepreis und die Auszahlquoten der Geräte, mit deren Einnahmen wir unsere Kosten zu begleichen haben und sind gleichzeitg mit ihren Industriespielhallen unsere direkten Konkurrenten!!


[B]Ich meine[/B], dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgende bisher mangelhafte Tatsachenermittlung nachzuholen hat:

1. In wieweit waren die bisherige Tatsachenfeststellungen bzgl. einer erdrosselnden Wirkung der Vergnügungsteuer fehlerhaft?

2. Ist bereits die Umwandlung des eingeworfenen Geldbetrags in Spielpunkte bzw. die Umwandlung von Spielpunkte in einen Geldbetrag, ein zu besteuernder Vorgang?

3. Sind Spiele, die von einem „Punktespeicher“ bezahlt werden, steuerlich anderes zu behandeln als Spiele die von einem „Geldspeicher“ bezahlt wurden?

Laut BVerwG ist die Erhebung der Vergnügungssteuer auf der Grundlage des „Spieleinsatzes“ mit Art. 105 Abs. 2a GG vereinbar. - Stellt sich die Frage:

[B]Was genau ist der „Spieleinsatz““ im steuerlichem Sinn laut UStG bzw. AO wenn das Gewinn-/Verlustverhältnis berücksichtigt wird? [/B]


Ich finde, dass ein Glücksspiel genauso wenig einer vom Spielvorgang abhängigen „[B]Aufwandsteuer[/B]“ unterliegen kann wie der „[B]Umsatzsteuer[/B]“.

Es geht hier um die steuerliche Beteiligung der Finanzbehörden am Glücksspiel, also am Gewinn [B]und [/B]am Verlust!! Steuerlich gibt es jedoch weder einen [B]negativen „Aufwand[/B]“ noch einen [B]negativen „Umsatz[/B]“!

Erfrischend fand ich die Info, dass die „Umsatzsteuerrechts- Saboteure“ und deren bekannte Verbandsanwälte bei der mündlichen Verhandlung auf die Zuschauerreihen, u.a. durch Mandatsentzug degradiert wurden.

Sehr glücklich soll hingegen der Kläger darüber gewesen sein, dass er eine absolut sachkundige und unabhängige Anwältin gefunden hat.

Ich habe nämlich das seltsame Gefühl, dass sich viele „Branchen-Anwälte“ in den letzten Jahren auf unsere Kosten dick und fett fressen konnten! – Dennnoch, alle Anwälte wollen Geld verdienen. Daher sollte man bei der Auswahl ganz besonders kritisch sein und Anwälte die in der Vorzeit bereits Verfahren dazu benutzen um ein „Negativ-Urteil“ zu erhalten oder ständig versuchen sich mit fremden Erfolgen zu schmücken, sollten bei der Auswahl grundsätzlich unberücksichtig bleiben.

 Danke  



Gepostet am 13.12.2009 um 13:55 von:
Benutzer: jasper
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