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Hallo Meike,

seit weit über einem Jahrzehnt hat man im Bereich der Vergnügungssteuer vergeblich versucht das Thema „Erdrosselung“ über die widerrechtlichen Satzungen und föderalistischen  Machenschaften mit klären zulassen. Aus politischen und/oder möglichen Beförderungsgründen waren die Richter bisher aber nicht bereit eine Rechtssicherheit oder Klarstellung im Interesse der Allgemeinheit zu schaffen.  

Wir können sehr froh sein, dass es immer noch einen EuGH in neutraler und wertfreier Besetzung gibt. Dauert für den Bürger und eine bindende Rechtssicherheit eben alles nur  ein wenig länger und damit führen die nicht erteilten Widersprüche auch weiterhin zu den dauerhaften und unrechtmäßigen „Staatsmehreinnahmen“, zumindest auf Zeit.     

Meike schreibt:
Ich bin jetzt schon gespannt auf das Einvernehmen (Aussage, Stellungnahme) der Hersteller zur ab Werk eingestellten Auszahlquote, denn dann kann berechnet werden, wie hoch der "Lebenserhalt" % vom Einsatz des Spielers dem Aufsteller verbleibt, bei Abrechnung aller anfallenden Steuern.

Hier meine Antwort:
Ein Automatenaufsteller lebt nicht von politischen Statistiken und Launen, theoretischen oder möglichen Plan- und Prozentwerten und rechtsunsicheren Gesetzen. Ein Automatenaufsteller lebt nach einem Break-Even p. a. und aller noch möglichen anfallenden Kosten, auch rechtswidriger Abgaben- und Steuerarten von dem dann noch verbleibenden Ist- oder Restbetrag in EURO, abzüglich der Sozialabgaben, Krankenkassenbeiträge, Versicherungen und Lohn-/Einkommenssteuer, etc.  

Nicht der Automatenaufsteller sondern der Gesetzgeber und die Automaten- Industrie bestimmen die Überlebenschancen ihrer Klientel und deren Mitarbeiter.  Geordnete Gesetze und Rechtssicherheit ermöglichen auch bei den Automatenaufstellern künftig die Zahlung eines Mindestlohns. Einen Mindestlohn, der die vielen staatlichen Familien-Subventionen überflüssig macht.      

Und schon sind wir wieder bei dem alten Thema der Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG und dem fehlenden „Nationalen Glücksspielrecht ohne Ausnahmeregelung gleich welcher Art“. Die Aufsichtspflicht läge dann wieder dort wo sie auch hingehört, bei den Ländern! Auch das ist Föderalismus. Nur wäre dann ja alles geordnet!  

Aber welcher „Politiker“ will sich schon seine gesicherte Alterszukunft bei den Lobbyisten verscherzen?      

Gruß
anders



Gepostet am 13.12.2009 um 13:39 von:
Benutzer: anders
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